Vermögensschadenhaftpflicht

Für einige Berufsgruppen Pflicht: Die Vermögensschadenhaftpflicht

Die Vermögensschadenhaftpflicht bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Erweiterung der Betriebshaftpflichtversicherung, bei der es nicht um Personen- oder Sachschäden geht, sondern um reine Vermögensschäden.

Einige Berufsgruppen, die eine Erlaubnisurkunde benötigen, müssen eine solche Versicherung vorhalten. Wird diese gekündigt, egal aus welchem Grund, wird ein Berufsverbot erteilt.

Die Berufsgruppen, die eine solche Versicherung vorhalten müssen, sind

  • Versicherungsmakler
  • Steuerberater
  • Vermögensverwalter
  • Anwälte und Dienstleister

Also solche, durch deren Handlungen und Beratungen hohe finanzielle Verluste für deren Kunden entstehen können.

 

Versicherer schützt vor falschen Forderungen - Dokumentationen erleichtern den Nachweis

Wie bei allen anderen Versicherungen wird nur dann geleistet, wenn klar ist, dass der Versicherungsnehmer den Schaden wirklich verursacht hat. Und dies nicht vorsätzlich geschehen ist.

Ist die Forderung des Kunden unberechtigt, so weist der Versicherer ihn ab.

 

Wenn Du eine Vermögensschadenhaftpflicht benötigst, solltest Du Dich an gewisse Spielregeln halten.

Dabei ist es wichtig, dass Du Deine Beratungen gut dokumentierst und die Dokumentationen auch jederzeit nachweisen kannst.

Solltest Du also Schwierigkeiten mit einem Kunden haben, der Ansprüche wegen Falschberatung an Dich erhebt und kannst darauf hin keine Beratungsdokumentationen nachweisen, wird es schwierig mit Deinem Versicherer.

Denn der Versicherer kann dann den Schaden zurückweisen und Du bist trotzdem haftbar.

Überprüfe Deine Vermögensschaden-haftpflicht

Benötigst Du einen solchen Schutz?

Hältst Du Dich an die vertraglichen Vorgaben?

Ist die Versicherungssumme ausreichend?

 

Kosten:

Eine Vermögensschadenhaftpflicht für 500.000 Euro Versicherungssumme beginnt bei ca. 500 Euro Beitrag pro Jahr.


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